Die Satzung des Circolo Cento Fiori ist der wichtigste Ausgangspunkt für die Aktivitäten ihrer Mitglieder. Da jedoch auch Unterstützer des Circolo oft mitarbeiten, hält es der Vorstand für notwendig, einige Richtlinien zu definieren, die dazu beitragen sollen, eventuelle Schwierigkeiten bei der Antragstellung der durchzuführenden Projekte zu vermeiden.
Die Richtlinien können je nach den Bedürfnissen und Vorschlägen, die dem Vorstand unterbreitet werden von diesem nach geeigneter Prüfung integriert und/oder geändert werden.
- Projektvorschläge sollten vorzugsweise schriftlich beim Vorstand eingereicht werden und folgende Angaben enthalten: Ziele, Kostenvoranschläge, eventuelle Referenten und den möglichen Ort der Veranstaltung.
- Jedes Projekt sollte einen für die Arbeitsgruppe verantwortlichen Koordinator haben, der im Falle seiner Abwesenheit einen Stellvertreter benennt, der die volle Verantwortung übernimmt.
- Jedes Mitglied der Arbeitsgruppe führt die Aufgabe, für die es sich zur Verfügung gestellt hat, bis zum Abschluss des Projekts aus und übernimmt die volle Verantwortung dafür.
- Die einzelnen Mitglieder der Gruppe sind verpflichtet, dem Gruppenkoordinator Bericht zu erstatten, der seinerseits dem Vorstand Bericht erstattet.
- Die Sitzungen werden stets protokolliert und der Arbeitsgruppe und dem Vorstand übermittelt.
- Die Ausgaben für das Projekt müssen veranschlagt und mit dem Schatzmeister sowie dem Vorstand abgestimmt werden.
- Offizielle Mitteilungen müssen mit dem Vorstandsvorsitzenden abgestimmt werden und eventuell mit Briefkopf und Unterschrift des Präsidenten versehen werden.
- Abschließend ist für jedes Projekt eine Überprüfung durch die Arbeitsgruppe notwendig sowie eine darauffolgende Begutachtung durch den Vorstand.
München, 13. April 2018 Der Vorstand